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Für Privatpersonen

 

Nicht nur im unternehmerischen, sondern auch im privaten Bereich sind wir Ihre kompetenten Berater für alle steuerlichen Belange. 

So beraten wir Sie z.B. als Vermieter hinsichtlich der optimalen Gestaltung der Eigentumsverhältnisse, erstellen die jährliche Überschussermittlung unter Berücksichtigung von Gestaltungsmöglichkeiten und beraten Sie bei geplanten Veräußerungen. Als Betreiber eine Photovoltaikanlage gelten Sie steuerlich als Gewerbetreibender und haben daher sowohl umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen als auch Gewinnermittlungen anzufertigen, wobei wir Sie gerne umfassen beraten.

Für Arbeitnehmer erstellen wir den sog. Lohnsteuerjahresausgleich und beraten Sie insbesondere hinsichtlich der steuerlich optimalen Gestaltung von Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über Abfindungen. Auch Rentner sind in vielen Fällen sogar dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn neben der Rente keine anderen Einkünfte vorhanden sind. Auch hierbei sind wir selbstverständlich gerne behilflich.

 

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