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Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache

 

Den Nachlass so regeln, wie man will. Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat,  in einer Lebensgemeinschaft mit nichtehelichen Kindern lebt, Immobilienbesitzer ist oder lediglich den Streit um den Nachlass in der Familie vermeiden möchte, sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen.

Ohne ein Testament erfolgt die Bestimmung der Erben per gesetzlicher Erbfolge, somit erben die Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu. Um Streitigkeiten unter den Angehörigen zu vermeiden ist eine klare testamentarische Erbfolge von Nöten. Hierzu muss ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag abgeschlossen werden. Statistisch gesehen haben 77% der Bevölkerung kein Testament, 20 % ein mangelhaftes und nur 3 % ein korrektes Testament. Ein zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) übernimmt als Vertrauensperson des Erblassers verschiedene Aufgabenbereiche, die der Erblasser testamentarisch selbst bestimmen kann.

 

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind u.a. die

  • Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers
  • Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten
  • Einreichung der Erbschaftsteuererklärung und die Abführung der Erbschaftsteuer
  • Aufteilung des Nachlasses auf die Erben
  • Langfristige Verwaltung des Nachlasses (bei minderjährigen, behinderten oder überschuldeten Erben

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